Wochenlang hatte die Coronavirus-Epidemie das touristische Leben auf Hiddensee zum Stillstand gebracht. Seitdem die strengen Maßnahmen zur Eindämmung ihre Wirkung zeigen und die Ansteckungsrate stark gedrückt werden könnte, konnten Lockerungen für die Insel und ihre Besucher beschlossen werden.
Seit dem 9. Mai 2020 können gastronomische Einrichtungen wie Gaststätten und Cafes unter bestimmten Auflagen wieder öffnen.
Übernachtungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und Anbieter von Ferienwohnungen können ab dem 18. Mai 2020 wieder Gäste mit Hauptwohnsitz Mecklenburg-Vorpommern beherbergen. Ab dem 25. Mai 2020 soll das wieder auch für alle anderen Gäste möglich sein. Seit dem 4. September sind auch wieder Tagesgäste zugelassen.
Voraussetzung für den touristischen Betrieb auf der Insel ist, dass die in MV gültigen Verhaltensregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
Auf der Insel (und dem Weg dorthin) bedeutet das:
- in öffentlichen Gebäuden, Geschäften und gastronomischen Einrichtungen muss ein Atemschutz getragen werden.
- Auf den Schiffen der Reederei Hiddensee muss ebenso ein Atemschutz getragen werden. Auch im Außenbereich!
Durch die Abstandsregeln musste die Anzahl der Fahrgäste pro Fähre reduziert werden. Zu Stoßzeiten bzw. während der Ferien ist vorheriges Reservieren sinnvoll. - In Gaststätten, Restaurants und Cafes müssen die Gäste ihre Kontaktdaten hinterlassen.
- Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Alle weiteren Hygienemaßnahmen und Verhaltensweisen regelt der gesunde Menschenverstand bzw. die gute Erziehung.